Jugendschutz

Seit dem 1. April 2016 darf der Onlinehandel keine Tabakwaren bzw. nikotinhaltige Erzeugnisse im Versandhandel an den Kindern und Jugendlichen nach § 10 Abs. 1 und 3 des Jugendschutzgesetzes anbieten. Laut Gesetz muss eine doppelte Altersprüfung beim Online-Shop von E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakwaren sowie Schnupftabak durchgeführt werden.

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1.
an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Bemerkung: Das Jugendschutzgesetz betrifft nur die Kunden, deren Rechnung- und Lieferadresse in Deutschland sind!

doppelte Altersprüfung wie folgendes:

erstens: Perso-Check

Die Altesprüfung wird bei Ihrem ersten Bestellun durchgeführt, so dass Sie im Anschluss umgehend bestellen können. Die Überprüfung Ihres Alters müssen Sie nur einmal durchführen, die Verifikation wird dan in Ihrem Kunden-Account gespeichert.
Ihre Personaldaten werden aus Datenschutz- und rechtlichen Gründen weder gespeichert noch an Dritte weitergegeben. Es wird nur im Kunden-Account vermerkt, dass Sie sich verifiziert hast.

zweitens: Altersprüfung über DHL:

Bei der Übergabe des Paketes muss das Alter nochmal kontrolliert werden. Die DHL nimmt bei jeder Zustellung eine Altersprüfung vor und stellt somit die Volljährigkeit des Empfängers sicher. Halte bei der Paketannahme bitte unbedingt deinen Ausweis bereit. Wegen der Altersprüfung können Ihre Pakete leider nicht mehr an den Nachbarn, einen vereinbarten Ablageort, den Paketkasten oder die Packstation zugestellt werden.

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